Die Bauabnahme bei Holzhäusern – so meistern Sie diesen Termin

Für jeden Bauherren ist es ein lange ersehnter Augenblick: der Tag der Bauabnahme. Allerdings ist es auch ein nicht ganz einfacher Termin. Denn wenn an diesem Tag Fehler übersehen werden, kann eventuell der Gewährleistungsanspruch bei vorliegenden Mängeln verloren gehen. Deshalb sollten Sie als Besitzer eines neuen Hauses am besten einen Fachmann hinzuziehen, der sich mit jedem Detail und den möglichen Tücken einer Bauabnahme auskennt. Und im Falle eines Holzhauses sollte er genau mit dieser Materie vertraut sein, denn die Bauweise verlangt eine andere Expertise als etwa bei einem Stein-, Fachwerk- oder Fertighaus.

Mögliche juristische Folgen beachten

Die Bauabnahme ist nicht nur die letzte Etappe vor dem Einzug, sondern auch im juristischen Sinn ein eminent wichtiger Schritt. Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt und Vorsicht geboten, bevor Sie mit Ihrer Unterschrift die erfolgreiche Abnahme bestätigen. Investieren Sie lieber 2.000 EUR bis 3.000 EUR für einen Sachverständigen, denn übersehene Mängel bei den einzelnen Gewerken können deutlich teurer werden.

Während der Bauabnahme erfolgt eine Begehung des Objekts, bei der alle Leistungen der beteiligten Handwerker geprüft und auf mögliche Mängel untersucht werden. Häufig wird der Bauherr auch noch für den richtigen Umgang mit technischen Einrichtungen, wie zum Beispiel der Heizung, geschult.

Unerlässlich: das Abnahmeprotokoll

Ein zentraler Bestandteil des Termins ist die Anfertigung eines Abnahmeprotokolls. Hier werden entdeckte Mängel exakt beschrieben und zusätzlich mit beweiskräftigen Fotos dokumentiert. Ebenso werden noch nicht erbrachte Leistungen aufgenommen. Falls Sie als Bauherr keinen Sachverständigen hinzugezogen haben, sollten Sie auch vermutete Mängel protokollieren. Dann können Sie diese noch im Nachhinein durch einen Fachmann prüfen lassen.

Entdeckte Fehler melden Sie anschließend normalerweise Ihrem Architekten oder der verantwortlichen Baufirma. Diese sind dann verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist nachzubessern. Diese Frist ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Sie sollte aber den noch auszuführenden Arbeiten angemessen sein. Ein Austausch von Fenstern oder Badezimmerarmaturen ist beispielsweise schneller zu bewerkstelligen als der Austausch einer Fußbodenheizung.

Checkliste für das Abnahmeprotokoll

Das verantwortliche Bauunternehmen kümmert sich in der Regel um die Organisation der Bauabnahme und bereitet auch das Protokoll vor. Inhaltliche oder formale Vorschriften gibt es dafür nicht, es kann unter Umständen auch handschriftlich erfolgen. Achten Sie jedoch darauf, dass zumindest die folgenden Punkte aufgeführt sind und überprüft werden:

  • der Ort und das Datum der Abnahme
  • die Namen aller Beteiligten bei der Baubegehung
  • die Adresse der Baustelle
  • der Name und die Kontaktdaten des Bauherren
  • Auftragsnummer und Datum des Bauvertragsabschlusses
  • Datumsangaben zum Beginn und Ende der baulichen Leistungen
  • die Nennung sämtlicher abzunehmenden Leistungen
  • eine Auflistung neu entdeckter Mängel
  • eine Auflistung bereits bekannter, aber noch nicht behobener Mängel
  • empfundene, aber noch nicht belegte Mängel
  • eine einvernehmliche Terminvereinbarung für eine zweite Bauabnahme, wenn alle Mängel beseitigt sein müssen
  • Vorbehaltsvermerk des Bauherren bezüglich seiner Rechte bei festgestellten Mängeln
  • Vorbehaltsvermerk über die Rechte des Bauherren wegen einer verwirkten Vertragsstrafe
  • Unterschriften aller verantwortlichen Beteiligten

Freuen Sie sich auf Ihren Einzug

Normalerweise gibt es bei einer Bauabnahme keine größeren Schwierigkeiten, wenn nicht von einer Seite ganz grob gepfuscht wurde. Gefundene Mängel werden dokumentiert und von der verantwortlichen Baufirma innerhalb einer definierten Frist beseitigt. Anschließend erfolgt eine zweite Abnahme. Geben der Bauherr und/oder der Sachverständige ihr Einverständnis, kann das Haus übergeben werden. Nun sind Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite und können beruhigt in Ihr neues Heim einziehen.

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